Die kommunale Steuerkraft ist ein Maßstab zur Beurteilung der wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit von Kreisen und Gemeinden. Ihre Höhe wird hier je Einwohner angegeben. Die Karte zeigt die Daten für den gleitenden Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2014.
Lesebeispiel: In den dunkelgrün eingefärbten Bereichen ist die kommunale Steuerkraft im Durchschnitt der betrachteten Jahre je Einwohner am höchsten. In den hellgrün eingefärbten Bereichen ist die kommunale Steuerkraft im Durchschnitt der betrachteten Jahre je Einwohner am geringsten.
Die kommunale Steuerkraft gibt die Steuereinnahmen an, die eine Gemeinde bei einer normierten Anpassung ihrer Steuerquellen erzielen würde.
Berechnung: (Summe aus den normierten Grundsteuern A und B, der normierten Gewerbesteuer, den kommunalen Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer, den sonstigen Gemeindesteuern (Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Getränkesteuer usw.) minus der Gewerbesteuerumlage) / Einwohner
Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle von Bund, Ländern und Gemeinden. Anders als beispielsweise Gebühren und Beiträge sind Steuern an keine direkte Gegenleistung geknüpft. Sie dienen vielmehr zur Finanzierung des allgemeinen finanziellen Bedarfs des Staates z. B. für die Bereitstellung von Bildungseinrichtungen und öffentlicher Infrastruktur, für soziale Absicherung sowie innere Sicherheit.
Gemeinden können die Höhe von Grund- und Gewerbesteuer (Hebesätze) in einem gewissen Rahmen eigenständig bestimmen. Um die Steuerkraft von Gemeinden vergleichen zu können, wird der Einfluss unterschiedlich hoher Hebesätze von Gemeinden für die Berechnung der kommunalen Steuerkraft durch die sogenannte Normierung beseitigt. Dabei wird für alle Gemeinden ein Hebesatz gleicher Höhe unterstellt.
Im Vergleich zwischen den Bundesländern ist zu berücksichtigen, dass sich die Kommunalverfassungen stark unterscheiden können und damit die Zuständigkeiten, der Finanzbedarf und die Organisation der Kommunen unterschiedlich sein können.
Daten: Realsteuervergleich des Bundes und der Länder
Räumliche Auflösung: BBSR-Kreisregionen
Zeitraum: 2012 bis 2014
Aufbereitung: Torsten Osigus / Stefan Neumeier 2016; Methodik: Patrick Küpper (2016) Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 53 p, Thünen Working Paper 68
© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL; © Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012; Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR; Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016; Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016; Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen
Zeitbezug: September 2016
Hineinzoomen zur Anzeige einzelner Werte.
Einheit: € je Einwohner
Quelle: Realsteuervergleich des Bundes und der Länder
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitraum: 2011 bis 2014
Einheit: € je Einwohner
Quelle: Realsteuervergleich des Bundes und der Länder
Räumliche Auflösung: Gemeinden und Gemeindeverbände
Zeitraum: 2011 bis 2014
© Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft