Die mittlere Erreichbarkeit wird als Median berechnet. Der Indikator gibt die mittlere Wegezeit pro Kreis ausgehend von der nächstgelegenen Polizeidienststelle der Landespolizeien an.
Für die Berechnung wird ein Rasteransatz verwendet. Über die Siedlungsfläche von Deutschland wird ein Vektorraster gelegt, dessen Zellen jeweils eine Fläche von 250 mal 250 Metern umfassen. Vom Mittelpunkt jeder Rasterzelle wird im Straßennetz die Fahrzeit zur jeweils nächstgelegenen Polizeidienststelle der Landespolizeien bestimmt. Aus den Entfernungsangaben aller Rasterzellen, die in einen Kreis fallen, wird die mittlere Erreichbarkeit (Median) berechnet.
Erreichbarkeit durch die Polizei
Daten: Thünen-Erreichbarkeitsmodell; Standorte der Landespolizeien: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Datensatz „POI Bund“
Räumliche Auflösung: Landkreise und Kreisfreie Städte
Zeitpunkt: Dezember 2014
Abgrenzung ländlicher Räume
Aufbereitung: Torsten Osigus / Stefan Neumeier 2016; Methodik: Patrick Küpper (2016) Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 53 p, Thünen Working Paper 68
© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL; © Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012; Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR; Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016; Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016; Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen
Zeitbezug: September 2016