Pflegebedürftige werden in stationären Einrichtungen und zu Hause betreut. Dargestellt wird hier der Anteil der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten und zu Hause durch Angehörige oder andere Personen (nicht aber durch professionelle Pflegedienste) gepflegt werden, an den Pflegebedürftigen insgesamt in Prozent. Die Karte zeigt die Daten auf Kreisebene für 2014.
Lesebeispiel: In den dunkelgrün eingefärbten Kreisen ist der Prozentsatz der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten, am höchsten. In den hellgrün eingefärbten Kreisen ist der Prozentsatz der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten, am geringsten.
Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn sie zu Hause durch nicht-professionelle Pflegende (wie Angehörige, Freunde oder Nachbarn) versorgt werden.
Der Anteil der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten, ergibt sich aus der Zahl der Pflegebedürftigen mit Pflegegeld und allen Pflegebedürftigen.
Berechnung: (Pflegebedürftige mit Pflegegeld / Pflegebedürftige insgesamt) * 100
Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Dies erfordert, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
Als pflegebedürftig gelten nach der Definition des Pflegeversicherungsgesetzes Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Pflegearrangements (in stationären Einrichtungen oder zu Hause durch ambulante Pflegedienste und/oder Angehörige) sind regional und individuell höchst verschieden. Die drei Betreuungsmöglichkeiten stehen in einem komplexen Zusammenhang und können deshalb nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Hinzu kommen länderspezifische Pfadabhängigkeiten in der Bedeutung einzelner Pflegeformen.
Daten: Pflegestatistik des Bundes und der Länder
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2014
Aufbereitung: Torsten Osigus / Stefan Neumeier 2016; Methodik: Patrick Küpper (2016) Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 53 p, Thünen Working Paper 68
© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL; © Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012; Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR; Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016; Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016; Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen
Zeitbezug: September 2016
Hineinzoomen zur Anzeige einzelner Werte.
Einheit: Prozent aller Pflegebedürftigen
Quelle: Pflegestatistik des Bundes und der Länder
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2013
Daten: Pflegestatistik des Bundes und der Länder
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2014
© Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft