In der Betreuung von Vorschulkindern wird zwischen der Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) und Kindern von drei bis unter sechs Jahren (U6) unterschieden. Grund dafür sind die jeweils besonderen Anforderungen in der Betreuung von Kindern in diesen Altersgruppen. Der Anteil von Kindern von drei bis unter sechs Jahren in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten und Kindertagespflege) an allen Kindern von drei bis unter sechs Jahren wird auch Betreuungsquote von Kindergartenkindern genannt. Die Karte zeigt auf Kreisebene die Daten für 2014.
Lesebeispiel: In den dunkelgrün eingefärbten Kreisen ist der Prozentsatz der Kinder von drei bis unter sechs Jahren, die in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen betreut werden, am höchsten. In den dunkelgrün eingefärbten Kreisen ist der Prozentsatz der Kinder von drei bis unter sechs Jahren, die in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen betreut werden, am geringsten.
Die Betreuungsquote von Kindergartenkindern ist definiert als Anzahl der Kinder von drei bis unter sechs Jahren, die eine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung besuchen, geteilt durch die Anzahl aller Kinder von drei bis unter sechs Jahren mal 100.
Berechnung: (Kinder von drei bis unter sechs Jahren in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen / alle Kinder von drei bis unter sechs Jahren insgesamt) * 100
Seit 1996 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Drei- bis Sechsjährigen.
Die hier verwendeten Daten umfassen alle in Tagesbetreuung untergebrachten Kinder in Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Nicht enthalten sind Kindertagespflegeverhältnisse, die ohne Kontakt zum Jugendamt direkt zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson privat vereinbart werden.
Daten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder. Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder. Statistik der öffentlich geförderten Kindertagespflege, nach Art der Kindertagesbetreuung – Code 473-43-4
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2014
Aufbereitung: Torsten Osigus / Stefan Neumeier 2016; Methodik: Patrick Küpper (2016) Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 53 p, Thünen Working Paper 68
© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL; © Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012; Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR; Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016; Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016; Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen
Zeitbezug: September 2016
Hineinzoomen zur Anzeige einzelner Werte.
Einheit: Prozent aller drei- bis sechsjährigen Kinder
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder. Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder. Statistik der öffentlich geförderten Kindertagespflege
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2015
Daten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder. Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder. Statistik der öffentlich geförderten Kindertagespflege
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2014
© Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft