Pflegebedürftige werden in stationären Einrichtungen (Pflegeheimen) und zu Hause betreut. Dargestellt wird hier der Anteil der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen an den Pflegebedürftigen insgesamt in Prozent. Die Karte zeigt die Daten auf Kreisebene für 2014.
Lesebeispiel: In dunkelgrün eingefärbten Kreisen ist der Anteil der Pflegebedürftigen, die in stationären Einrichtungen gepflegt werden, am höchsten. In den hellgrün eingefärbten Kreisen ist der Anteil der Pflegebedürftigen, die in stationären Einrichtungen gepflegt werden, am geringsten.
Zur stationären Pflege gehören vollstationäre Dauerpflege, Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung (beschränkt auf vier Wochen im Kalenderjahr) und teilstationäre Pflege in Form von Tages- und/oder Nachtpflege.
Der Anteil der Pflegebedürftigen in stationärer Pflege ergibt sich aus der Zahl der Pflegebedürftigen in stationärer und teilstationärer Pflege und allen Pflegebedürftigen.
Berechnung: (Pflegebedürftige in stationärer Pflege / Pflegebedürftige insgesamt) * 100
Als pflegebedürftig gelten nach der Definition des Pflegeversicherungsgesetzes Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Pflegearrangements (in stationären Einrichtungen oder zu Hause durch ambulante Pflegedienste und/oder Angehörige) sind regional und individuell höchst verschieden. Die drei Betreuungsmöglichkeiten stehen in einem komplexen Zusammenhang und können deshalb nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Hinzu kommen länderspezifische Pfadabhängigkeiten in der Bedeutung einzelner Pflegeformen.
Daten: Pflegestatistik des Bundes und der Länder
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2014
Aufbereitung: Torsten Osigus / Stefan Neumeier 2016; Methodik: Patrick Küpper (2016) Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 53 p, Thünen Working Paper 68
© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL; © Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012; Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR; Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016; Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016; Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen
Zeitbezug: September 2016
Hineinzoomen zur Anzeige einzelner Werte.
Einheit: Prozent aller Pflegebedürftigen
Quelle: Pflegestatistik des Bundes und der Länder
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2013
Daten: Pflegestatistik des Bundes und der Länder
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2014
© Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft