Beschäftigte in sogenannten Minijobs sind Arbeitnehmer mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (maximal 5.400 € pro Jahr). Die Karte zeigt auf Kreisebene den Anteil der Minijobs an allen privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen im Jahr 2014.
Lesebeispiel: In den dunkelgrün eingefärbten Kreisen ist der Anteil der Minijobs an allen privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen am höchsten. In den hellgrün eingefärbten Kreisen ist der Anteil der Minijobs an allen privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen am geringsten.
Der Anteil der Beschäftigten in Minijobs ergibt sich aus der Zahl der geringfügig Beschäftigten und allen privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und geringfügig entlohnte Beschäftigte).
Berechnung: (geringfügig entlohnte Beschäftigte / alle privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte + geringfügig entlohnte Beschäftigte)) * 100
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, deren Arbeitsentgelt regelmäßig 450 € im Monat nicht übersteigt, oder eine kurzfristige Beschäftigung bis zwei (ab 2015: drei) Monate oder 50 (ab 2015: 70) Arbeitstage im Jahr. Minijobs gibt es sowohl als ausschließliche Beschäftigung (2013: bundesweit 68,5 Prozent aller Minijobs) als auch in Ergänzung zu einer Tätigkeit im Haupterwerb. Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Wird die Beschäftigung zur Berufsausbildung ausgeübt, ist dies keine geringfügig entlohnte Beschäftigung, auch wenn der Verdienst unter 450 € liegt.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind versicherungsfrei, der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe (Kranken- und Rentenversicherung sowie Pauschsteuer). Seit 2013 sind alle geringfügig entlohnten Arbeitnehmer bei einem Eigenanteil von 3,9 Prozent voll rentenversichert, haben allerdings die Möglichkeit, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Daten: Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2014
Aufbereitung: Torsten Osigus / Stefan Neumeier 2016; Methodik: Patrick Küpper (2016) Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 53 p, Thünen Working Paper 68
© BBSR Bonn 2013, Grundlage: LOCAL; © Nexiga GmbH 2013, ATKIS Basis DLM © BKG/GeoBasis-DE 2012; Gemeinden © GeoBasis-BKG, Stand 31.12.2015, Generalisierung BBSR; Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2016; Laufende Raumbeobachtung des BBSR (INKAR-Daten) 2016; Erreichbarkeitsmodell: Thünen-Institut für Ländliche Räume 2016
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte, BBSR-Kreisregionen
Zeitbezug: September 2016
Hineinzoomen zur Anzeige einzelner Werte.
Einheit: Prozent aller Beschäftigungsverhältnissen
Quelle: Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2014
Daten: Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Räumliche Auflösung: Landkreise und kreisfreie Städte
Zeitpunkt: 2014
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