Unter Ländlichkeit wird eine lockere Wohnbebauung, geringe Siedlungsdichte, ein hoher Anteil an land- und forstwirtschaftlicher Fläche sowie Randlage zu großen Zentren und geringe Einwohnerzahl im Umfeld verstanden. Die Bandbreite reicht von den sehr dünn besiedelten peripheren Räumen (äußerst ländlich) bis zu den hochverdichteten metropolitanen Zentren (kaum ländlich). Die Abgrenzung ländlicher von nicht-ländlichen Räumen erfolgt auf Ebene der Kreisregionen. Um die Vielfalt innerhalb der ländlichen Kreisregionen zu veranschaulichen, zeigt die Karte den Grad der Ländlichkeit auf Gemeindeebene.
Zur Bestimmung der Ländlichkeit werden fünf Indikatoren mittels eines statistischen Verfahrens zu einem Index verknüpft:
- Siedlungsdichte 2013,
- Anteil der land- und forstwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche 2013,
- Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser an allen Wohngebäuden 2013,
- regionales Bevölkerungspotenzial 2011 (Summe der auf das 1-km-Raster von Eurostat projizierten Bevölkerungszahl im 50-km-Radius bei proportional mit der Luftliniendistanz abnehmender Gewichtung) sowie
- Erreichbarkeit großer Zentren (proportional mit der Straßendistanz gewichtete Summe der Bevölkerungszahl der nächsten fünf Oberzentren in Deutschland oder funktionalen städtischen Zentren im Ausland gemäß Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung [Datenstand 2014/2015]).
Die Ländlichkeit ist tendenziell umso ausgeprägter, je geringer die Siedlungsdichte, je höher der Anteil land- und forstwirtschaftlicher Fläche, je höher der Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser, je geringer das Bevölkerungspotenzial und je schlechter die Erreichbarkeit großer Zentren ist.
Das angewandte statistische Verfahren der Hauptkomponentenanalyse ermöglicht es, mehrere Indikatoren zu berücksichtigen. Das Gewicht, mit dem die einzelnen Indikatoren in den Index „Ländlichkeit“ eingehen, wird dabei so bestimmt, dass der Index die Varianz, die in den fünf Ausgangsindikatoren enthalten war, möglichst weitgehend abbildet. Ergebnis der Berechnung ist ein Index, wobei der Wert Null (0) dem Durchschnitt der Ländlichkeit aller Kreisregionen bzw. Gemeindeverbände entspricht. Werte größer als 0 sind dann überdurchschnittlich ländlich, Werte kleiner als 0 unterdurchschnittlich ländlich. Der Wert 1 entspricht der Standardabweichung. Der Index Ländlichkeit wurde sowohl auf Ebene der Gemeindeverbände als auch auf Ebene der Kreisregionen ermittelt. Letztere entsprechen den Landkreisen und kreisfreien Städten, wobei kreisfreie Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern mit ihrem Umlandkreis zusammengefasst werden. Als Schwellenwert für die Unterscheidung ländlicher von nicht-ländlichen Kreisregionen wurde der Wert -0,2 festgelegt, da hier ein Bruch in den Werten des Index zu verzeichnen ist. Die so abgegrenzten ländlichen Kreisregionen werden in fünf Klassen von „nicht / kaum ländlich“ bis „äußerst ländlich“ unterteilt, die jeweils gleich stark besetzt sind. Die Gemeindeverbände werden nach ihrem Grad an Ländlichkeit in sieben Klassen eingeteilt und hier dargestellt.
Einheit: Index
Daten: Patrick Küpper, Thünen-Institut für Ländliche Räume (Thünen Working Paper 68)
Räumliche Auflösung: Gemeinden und Gemeindeverbände
Zeitbezug: 2016
Hineinzoomen zur Anzeige einzelner Werte.
Einheit: Indexwert
Daten: Patrick Küpper, Thünen-Institut für Ländliche Räume (Thünen Working Paper 68)
Räumliche Auflösung: BBSR-Kreisregionen
Zeitbezug: 2016
Einheit: Indexwert
Daten: Patrick Küpper, Thünen-Institut für Ländliche Räume (Thünen Working Paper 68)
Räumliche Auflösung: Gemeinden und Gemeindeverbände
Zeitbezug: 2016
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